Trauerfall in München – Was jetzt zu tun ist
Wir unterstützen Sie in der schweren Zeit!
Ein Trauerfall – selbst, wenn er nicht unerwartet kommt – löst eine Vielzahl von Gefühlen und Reaktionen aus.
Es stehen plötzlich Entscheidungen an, die in nächster Zeit getroffen werden müssen und bei denen eine kompetente und einfühlsame Beratung so wichtig ist.
Sprechen Sie deshalb immer zuerst mit uns!
Sie erreichen uns zu jeder Tages- und Nachtzeit unter:
Frühestens nach Ausstellung der Todesbescheinigung können wir die Abholung und Überführung des Verstorbenen durchführen. Nach Absprache kann der Verstorbene aber auch noch bis zu 2 Tage zu Hause verweilen.
Was ist zu tun?
Ein Leitfaden im Trauerfall.
Der Tod gehört zu unserem Leben und dennoch trifft er uns oft unvorbereitet. Unsere Checkliste gibt Ihnen erste Orientierung in der Handhabung der Situation.
Ist ein Mensch in der Wohnung verstorben, so kontaktieren Sie bitte umgehend den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der
Telefonnummer 116 117
Der Notarzt ist nur zu verständigen, wenn schnelle Hilfe geleistet werden muss.
Sollte jemand zuhause tot aufgefunden worden sein, kann die Zuständigkeit für die ersten Schritte bei der Polizei liegen.
- Bestattungsvorsorge-Vertrag
- Organspende
- Willenserklärung zur Beisetzung
- Notarielle Verfügungen
Zu klärende Fragen könnten sein:
- Möchte sich noch jemand von dem Verstorben verabschieden?
- Welche Bestattungsart soll gewählt werden?
- Gibt es einen Grabplatz?
- Wo soll die Beisetzung/Trauerfeier stattfinden?
- Bei Ledigen die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bzw das Stammbuch
- Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde (oder das Stammbuch), sowie das Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten die Heiratsurkunde (oder das Stammbuch), sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Ausweis oder Reisepass bei ausländischer Staatsbürgerschaft